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Unternehmen

Seit über 100 Jahre versorgt die Baugenossenschaft Recklinghausen eG ihre Mitglieder mit gutem, zeitgemäßem Wohnraum zu sozial verantwortbaren Bedingungen.
Insgesamt verfügt die Baugenossenschaft über ca. 1.100 moderne Wohnungen in Recklinghausen in unterschiedlich großen Wohnanlagen mit attraktiven Wohnumfeldern.

Wie wird man Mitglied einer Genossenschaft?

Mit einer eigenhändig unterzeichneten Beitrittserklärung bewirbt man sich um die Mitgliedschaft. Anschließend entscheidet der Vorstand über die Zulassung des Beitrittes und somit die Aufnahme einer Person als Mitglied der Genossenschaft im Interesse aller Mitglieder.
Mitglieder einer Genossenschaft beteiligen sich bei der Aufnahme mit Genossenschaftsanteilen am Unternehmen, d.h. sie werden Miteigentümer der Genossenschaft und erwerben das Recht auf gleichberechtigte Mitbestimmung.  Die Höhe der Anteile legt jede Genossenschaft selbst fest; bei der Baugenossenschaft Recklinghausen beträgt die Höhe eines Anteils 400,00 €. Bei Austritt des Mitglieds aus der Genossenschaft werden die eingezahlten Anteile zurückerstattet.

Rechte der Mitglieder einer Genossenschaft

Die Rechte der Mitglieder werden in der Satzung der Genossenschaft geregelt. Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre ihre Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Die Rechtsform „Genossenschaft“

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine demokratisch strukturierte Unternehmensform.
Vorrangiger Zweck einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die ökonomische und ideelle Förderung ihrer Mitglieder. So fördern wir unsere Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Weitere ausführlichere Informationen zu der Rechtsform „Genossenschaft“ finden Sie unter www.wohnungsbaugenossenschaften.de.

Mietvertrag / Dauernutzungsrecht

Mitglieder von Genossenschaften sind Miteigentümer – deshalb mieten sie Nichts, sondern nutzen Etwas - die Wohnung -, für das sie ein Entgelt entrichten. Die Mitgliedschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung einer Wohnung. Mitglieder, die ihren Geschäftsanteil in Höhe von 400,00 € eingezahlt haben erhalten eine Wohnung ohne die Zahlung einer Kaution.

Wer als Mitglied in eine Genossenschaftswohnung zieht, schließt keinen Mietvertrag im eigentlichen Sinne, sondern einen Nutzungsvertrag. Inhaltlich gleicht dieser im Wesentlichen  einem Mietvertrag – er regelt sämtliche Rechte und Pflichten des Nutzers und legt auch die Höhe der monatlichen „Miete“, die als Nutzungsentgelt bezeichnet wird, fest. Die Höhe des Betrags hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. Alter, Ausstattung, Größe und Lage der Wohnung u.a.

Das satzungsgemäße und vertraglich abgesicherte Dauernutzungsrecht schützt wohnende Genossenschaftsmitglieder z.B. vor willkürlichen Kündigungen wegen Sanierung, Umwandlung oder Eigenbedarf.